Die Bestattung

Wenn wir einen geliebten Menschen verlieren, dann breitet sich in uns eine große Leere aus und wir müssen uns mit vielen ungewohnten Fragen auseinandersetzen: Wie wird es nun weitergehen? Wie soll die Beerdigung aussehen? Was muss ich nun alles bedenken? Wer kann mir jetzt helfen?

In der Regel hilft Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Durchführung der Beisetzung. Aber auch unsere Pfarrerinnen als Seelsorgerinnen haben immer ein offenes Ohr für Sie in dieser schwierigen Zeit und helfen Ihnen gerne, den Gottesdienst zur Beisetzung zu planen. Sie müssen diese schwere Zeiten nicht alleine bewältigen!

In unserer Gemeinde stehen Ihnen verschiedene Friedhöfe, Bestattungsformen und Grabgestaltungen zur Auswahl. Erste Informationen erhalten Sie von dem Bestatter Ihres Vertrauens oder hier.


Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um das Thema Beerdigung:

 

1. Wer entscheidet, wie ein*e verstorbene*r Angehörige*r bestattet wird?

Häufig hat die verstorbene Person selbst bereits Wünsche hinsichlicht ihrer Beerdigung zu ebzeiten geäußert oder in einem Testament schriftlich festgehalten. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie zunächst mit dem Bestattungsunternehmen über die grundsätzlichen Entscheidungen für die Bestattung.

 

 

2. Muss ein*e evangelische*r Verstorbene*r auch evangelisch bestattet werden?

Nein, eine evangelische Bestattung ist keine Pflicht. Fühlte sich die verstorbene Person zeitlebens nicht zur Kirche zugehörig, kann auf eine kirchliche Bestattung verzichtet werden. Ist es für die Hinterbliebenen ein Herzensanliegen eine kirchliche Bestattung zu vollziehen, kann dies aus seelsorgerlichen Aspekten mit dem der jeweiligen Pfarrerin besprochen werden. In der Regel werden aber evangelische Christen auch evangelisch bestattet. Falls die verstorbene Person im Vorhinein ausdrücklich auf eine evangelische Bestattung bestanden hat oder sie aber ausdrücklich abgelehnt hat, ist der Wunsch der verstorbenen Person zu berücksichtigen. Aber auch hier kann in seelsorgerlichen Ausnahmesituationen in Absprache mit dem Bestattungsunternehmen und der Pfarrerin eine Ausnahme gemacht werden.

 

 

3. Kann jemand, der nicht in der evangelischen Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

In der Regel wird die verstorbene Person gemäß ihrer Konfession beerdigt. In besonderen seelsorgerlichen Fällen kann ein*e Verstorbene*r einer anderen Konfession in Absprache mit der jeweils zuständigen Pfarrperson der anderen Konfession eine evangelische Beerdigung der nicht-evangelischen verstorbenen Person vorgenommen werden. Ausgetretene haben sich aktiv gegen die Kirchenmitgliedschaft und damit auch gegen eine kirchliche Bestattung entschieden. Allerdings kann auch hier in besonderen seelsorgerlichen Fällen eine Ausnahme gemacht werden. Am Besten hilft ein klärendes Gespräch mit der Ortspfarrerin.

 

 

4. Kann ein ungetauftes Kind kirchlich bestattet werden?

Ja, wenn die Erziehungsberechtigten das wünschen. Auch ein tot geborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.

 

 

5. Darf man sich die Pfarrperson selbst aussuchen?

In der Regel übernimmt die Pfarrerin des Gemeindebezirkes die Bestattung, in der die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Haben Sie aber einen bestimmten Wunsch bezüglich der Pfarrperson, können Sie diesen dem Bestattungshaus mitteilen. Dieser kann dann versuchen, den/die gewünschte*n Pfarrer*in für die Bestattung zu bekommen.

 

 

6. Was kostet eine Beerdigung?

Die Durchführung eines Bestattungsgottesdienstes durche eine unserer Pfarrerinnen in einer unserer Kirchen ist kostenlos. Allerdings fallen Kosten für die Urne bzw. den Sarg, den Friedhof und Bumenschmuck an. Falls der Gottesdienst in einer Trauerhalle auf einem Friedhof oder in einem Bestattungsunternehmen stattfinden soll, fallen Kosten für die Raumnutzung an. Zusätzlich können Kosten für ein*e Musiker*in entstehen. Egal, wo die Trauerfeier stattfindet, die Durchführung durch eine unserer Pfarrerinnen bleibt kostenlos. Soll ein*e freie*r Traurednerin/Trauredner oder jemand vom Bestattungsunternehmen die Trauerfeier durchführen, fallen hier zusätzliche Kosten für das Honorar an.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf!